Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 3 Abs. 2 lit. b Anhang I FZA

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Entscheide zu Art. 3 Abs. 2 lit. b Anhang I FZA

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  1. VGer ZH VB.2025.0017220.08.2025 · AbgewiesenEine drittstaatsangehörige Person, die während ihres Aufenthalts in der Schweiz die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats erwirbt, ohne je in der Schweiz oder in einem EU-Staat erwerbstätig gewesen zu sein, kann sich mangels grenzüberschreitenden Bezugs nicht auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) berufen. Zudem fehlt es am…
  2. VGer ZH VB.2024.0015429.05.2024 · AbgewiesenFür den Familiennachzug nach Art. 3 Abs. 2 lit. b Anhang I FZA müssen Unterhaltsbedürftigkeit und regelmässige, erhebliche Unterhaltsgewährung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden; blosse Barzahlungsbehauptungen ohne schlüssige Belege genügen diesem Beweismass nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.