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Art. 3 Abs. 1 Flachmoorverordnung

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Entscheide zu Art. 3 Abs. 1 Flachmoorverordnung

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  1. BGer 1C_551/202005.07.2021 · AbgewiesenDie Abgrenzung eines Flachmoors von nationaler Bedeutung in kantonalen Nutzungsplänen ist bestandskräftig, wenn sie im Planerlassverfahren rechtliches Gehör gewährte und keine erheblichen Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vorliegen. Eine vorfrageweise Überprüfung im Baubewilligungsverfahren ist ausgeschlossen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.