Bestimmung · 7 Entscheide

Art. 3 Abs. 1 Anhang I FZA

7 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
7
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 3 Abs. 1 Anhang I FZA

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2026.0000206.05.2026 · AbgewiesenBei der Berechnung der Dreijahresfrist gemäss Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG ist ausschliesslich die in der Schweiz gelebte eheliche Gemeinschaft massgebend; im Ausland verbrachte Ehezeit ist auch dann nicht anzurechnen, wenn die Ehe zuvor im EU-Ausland geführt worden war. Das Dreijahrerfordernis steht in untrennbarem Zusammenhang mit der…
  2. VGer ZH VB.2025.0053626.11.2025 · AbgewiesenDas nacheheliche Aufenthaltsrecht nach Art. 50 Abs. 1 AIG setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Trennung eine originäre Anspruchsberechtigung des EU-angehörigen Ehegatten bestand; fehlte diese bereits vor der Ausreise des EU-Bürgers, kann sich der drittstaatsangehörige Ehegatte nicht auf ein abgeleitetes nacheheliches Aufenthaltsrecht…
  3. VGer ZH VB.2025.0017220.08.2025 · AbgewiesenEine drittstaatsangehörige Person, die während ihres Aufenthalts in der Schweiz die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats erwirbt, ohne je in der Schweiz oder in einem EU-Staat erwerbstätig gewesen zu sein, kann sich mangels grenzüberschreitenden Bezugs nicht auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) berufen. Zudem fehlt es am…
  4. VGer ZH VB.2024.0052227.03.2025 · AbgewiesenDie Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines kosovarischen Staatsangehörigen ist rechtmässig, wenn die kinderlos gebliebene Ehe mit einer EU-Bürgerin weniger als drei Jahre gedauert hat und weder ein nachehelicher Härtefall noch ein schutzwürdiges Konkubinat im Sinne von Art. 8 EMRK vorliegt. Ein freizügigkeitsrechtlicher…
  5. VGer ZH VB.2024.0017222.08.2024 · AbgewiesenDie dreijaehrige Ehegemeinschaft nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG bemisst sich nach der tatsaechlich gelebten ehelichen Beziehung in der Schweiz; sie endet mit dem Erloeschen des Ehewillens, auch wenn das aeussere Zusammenleben fortbesteht. Widerspruchsfreie und belegte Aussagen der Ehefrau ueber das Ende ihres Ehewillens im November 2021…
  6. VGer ZH VB.2024.0015429.05.2024 · AbgewiesenFür den Familiennachzug nach Art. 3 Abs. 2 lit. b Anhang I FZA müssen Unterhaltsbedürftigkeit und regelmässige, erhebliche Unterhaltsgewährung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden; blosse Barzahlungsbehauptungen ohne schlüssige Belege genügen diesem Beweismass nicht.
  7. VGer ZH VB.2023.0052921.03.2024 · AbgewiesenDie Berufung auf ein aus dem FZA abgeleitetes Aufenthaltsrecht ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Ehe allein aus ausländerrechtlichen Motiven geschlossen wurde (Scheinehe); in diesem Fall kann die Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 23 VFP i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG nicht verlängert werden. Der Beweis der Scheinehe kann durch…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.