Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 29 BV (rechtliches Gehör)

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Entscheide zu Art. 29 BV (rechtliches Gehör)

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  1. VGer ZH VB.2021.0039722.12.2021 · AbgewiesenEine im vorinstanzlichen Verfahren erfolgte Gehörsverletzung (Nichtgewährung des Replikrechts zu einer nachgereichten Stellungnahme) kann im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht geheilt werden, wenn die betroffene Partei Gelegenheit hatte, sich vor dem Verwaltungsgericht vollumfänglich zu äussern.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.