Entscheide zu Art. 29 Abs. 5 VSM
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2023.00348Mangelt es einer DaZ-Lehrperson an einem anerkannten Lehrdiplom als Regelklassenlehrperson, so ist deren einzelfallweise Zulassung zum DaZ-Unterricht nach § 29 VSM auch im Ausnahmefallregime zu verweigern; das Erfordernis eines Lehrdiploms ist nicht rechtswidrig.
- VGer ZH VB.2023.00350Für die Zulassung zum Schuldienst als schulische Heilpädagogin genügen berufsbegleitende postgraduale Weiterbildungen ohne konsekutives Masterstudium in Schulischer Heilpädagogik im Regelfall nicht als gleichwertige Ausbildung; den Vorinstanzen kommt beim Vergleich ein Ermessensspielraum zu.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.