Entscheide zu Art. 29 Abs. 2 BV (SR 101)
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- VGer SO VWBES.2023.242Bei einer wesentlichen Änderung einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist die Standortgebundenheit der gesamten Anlage erneut zu überprüfen; fehlt eine nachvollziehbare Begründung dieser Prüfung, liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 29 Abs. 2 BV vor, die zur Aufhebung der Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG und…
- VGer SO VWBES.2023.249Die Befristung einer Baubewilligung setzt eine gesetzliche Grundlage, ein öffentliches Interesse und eine nachvollziehbare Begründung voraus; im Kanton Solothurn ist sie grundsätzlich nur zulässig, wenn sie im Interesse des Bauherrn steht oder als mildere Massnahme zur Behebung eines beheblichen Mangels dient. Eine unbegründet…
- VGer GR R 2020 39Über ein Projektänderungsgesuch, das dieselbe Frage betrifft wie ein bereits rechtskräftig entschiedener Entscheid, kann nicht nochmals materiell entschieden werden (res iudicata); ein Widerruf der rechtskräftigen Baubewilligung setzt gemäss Art. 25 Abs. 1 VRG eine geänderte Sach- oder Rechtslage voraus, die nicht schon bei Erlass des…
- VGer SO VWBES.2021.439Der Ersatz konventioneller durch adaptive 5G-Antennen an einer bestehenden Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist zu bewilligen, wenn die Anlage- und Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten sind; die Vollzugsbehörden dürfen die Bewilligung nicht aus gesundheitlichen Bedenken verweigern und können die in der NISV abschliessend…
- VGer SO VWBES.2019.414Mobilfunkanlagen sind in Bauzonen grundsätzlich zonenkonform, sofern eine funktionelle Beziehung zum Standort besteht; weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Interessenabwägung ist innerhalb der Bauzone erforderlich. Die Besitzstandsgarantie nach § 34ter PBG greift nicht, wenn die Antenne das zonenwidrige Standortgebäude selbst nicht…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.