Entscheide zu Art. 28 OAT
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- BGer 1C_389/2020Die Einzonung von Flächen, die im kantonalen Inventar als surfaces d'assolement (SDA) ausgewiesen sind, ist nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 30 Abs. 1bis OAT zulässig. Solange keine zuverlässigen pedologischen Daten vorliegen, dürfen die ursprünglichen SDA-Inventare nicht in Frage gestellt werden.
- BGer 1C_102/2019Die Vorinstanz muss abschliessend klären, ob die betroffene Parzelle als SDA einzustufen ist und ob der Kanton Waadt noch über eine ausreichende Reserve an SDA verfügt, bevor eine Einzonung in eine Bauzone erfolgen darf. Andernfalls ist die Einzonung unzulässig.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.