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Art. 28 LST

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Entscheide zu Art. 28 LST

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  1. BGer 1C_583/201510.07.2017 · AbgewiesenEin Ricorso gegen eine kantonale Planungsentscheidung ist unzulässig, wenn die Beschwerdeführer:innen nicht zuvor im kantonalen Verfahren gegen den Planungsakt Einsprache erhoben haben und kein aktuelles, schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung nachweisen können.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.