Entscheide zu Art. 28 AIG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2025.00172Eine drittstaatsangehörige Person, die während ihres Aufenthalts in der Schweiz die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats erwirbt, ohne je in der Schweiz oder in einem EU-Staat erwerbstätig gewesen zu sein, kann sich mangels grenzüberschreitenden Bezugs nicht auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) berufen. Zudem fehlt es am…
- VGer ZH VB.2024.00350Für die Erteilung einer Rentnerbewilligung nach Art. 28 AIG reichen blosse verwandtschaftliche Kontakte zur in der Schweiz lebenden Familie nicht aus; erforderlich sind eigenständige, von Angehörigen unabhängige soziokulturelle Beziehungen zur Schweiz. Zudem müssen hinreichende finanzielle Mittel im Sinne von Art. 25 Abs. 4 VZAE…
- VGer ZH VB.2024.00263Eine rund eineinhalb Jahre dauernde finanzielle Unabhängigkeit von der öffentlichen Hand genügt nicht, um die materielle Neubeurteilung einer rechtskräftigen Wegweisungsverfügung zu rechtfertigen. Die blosse Absicht des Gesetzgebers, Art. 42 AIG zu revidieren, begründet kein Rückkommensrecht und kann keine positive Vorwirkung auf…
- VGer ZH VB.2023.00630Eine 91-jährige türkische Staatsangehörige, die nach dem Erdbeben vom 6. Februar 2023 Heim und Hab verloren hat und sich seit 14 Jahren persönlich mit der Schweiz verbunden fühlt, hat Anspruch auf Prüfung als schwerwiegender persönlicher Härtefall nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG; die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung und die damit…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.