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Art. 27 f. AsylG

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Entscheide zu Art. 27 f. AsylG

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  1. BGer 1C_168/201511.05.2016 · AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG für die Umnutzung eines bestehenden Gebäudes ausserhalb der Bauzone ist zulässig, wenn die Identität der Baute gewahrt bleibt und die Interessenabwägung keine überwiegenden Gegeninteressen ergibt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.