Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 27 AIG

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
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Korpusmittel
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Entscheide zu Art. 27 AIG

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  1. VGer ZH VB.2025.0041505.03.2026 · AbgewiesenArt. 38 VZAE regelt die Nebenerwerbstätigkeit zwecks Ausbildung aufenthaltsberechtigter Ausländerinnen abschliessend und gilt ausschliesslich für unselbständige Erwerbstätigkeit; mangels Arbeitgebergesuchs ist die Bewilligung zu verweigern. Da der Verordnungsgeber die Beschränkung auf unselbständige Tätigkeit bewusst so geregelt hat,…
  2. VGer ZH VB.2024.0058015.01.2025 · AbgewiesenDer Aufenthalt zur Aus- und Weiterbildung ist vorübergehender Natur; die Behörde darf aufgrund konkreter Indizien zum Schluss gelangen, dass die gesicherte Wiederausreise fehlt und die Ausbildungspläne in der Schweiz lediglich vorgeschoben sind (Art. 27 Abs. 1 lit. d AIG i.V.m. Art. 23 Abs. 2 VZAE). Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der…
  3. VGer ZH VB.2024.0051521.11.2024 · GutgeheissenDer Gesetzgeber hat die Voraussetzung der gesicherten Wiederausreise für ausländische Studierende in Art. 27 AIG explizit gestrichen; eine allenfalls nicht gesicherte Wiederausreise steht einer Aufenthaltsbewilligung zu Ausbildungszwecken nur entgegen, wenn die Ausbildung lediglich dazu dient, die Zulassungsvorschriften zu umgehen. Ein…
  4. VGer ZH VB.2024.0006029.05.2024 · Teilweise gutgeheissenEin neues Familiennachzugsgesuch bzw. ein Wiedererwägungsgesuch muss nur materiell behandelt werden, wenn sich die Rechtslage oder die Sachumstände seit dem ersten Entscheid wesentlich geändert haben; die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Ausbildung in einem anderen Kanton nach dem Rekursentscheid stellt ein…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.