Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 26b BZO

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Entscheide zu Art. 26b BZO

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  1. BRG ZH BRGE II Nrn. 0090-0091/201804.09.2018 · GutgeheissenEin Bauvorhaben mit einer Gesamtverkaufsfläche von über 2'000 m² aus Läden für den täglichen Bedarf und Fachmärkten ist als Einkaufszentrum im Sinne von Art. 26b Abs. 2 BZO i.V.m. § 5 Abs. 1 BBV II zu qualifizieren und damit in einer Gewerbezone G 5.0 E unzulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.