Entscheide zu Art. 26 BauR
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer SG B 2020/253Die Vorinstanz war nicht befugt, anstelle der Gemeinde eine Baueinstellung oder ein Benützungsverbot nach Art. 159 PBG zu verfügen. Die Gemeinde muss jedoch die Einstellung baubewilligungspflichtiger Umbauten anordnen und ein Benützungsverbot prüfen, sofern die Nutzung materiell unzulässig ist.
- VGer SG B 2019/123Die Gebäudehöhe von Nebenbauten ist gemäss Art. 60 Abs. 1 und 2 BauG vom gewachsenen Boden aus zu messen; Aufschüttungen bleiben unbeachtlich, sofern sie nicht grossflächig oder ausserhalb der Verantwortung des Grundeigentümers liegen. Eine Wiederherstellungsverfügung ist bei formell und materiell illegalen Bauten auch nach längerer…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.