Entscheide zu Art. 26 Abs. 1 BauG (BE)
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- VGer BE 100 2020 230Ein Motel (Gästebeherbergung) ist in einer reinen Gewerbezone, die nur Bauten und Anlagen für Industrie und Gewerbe sowie betriebsnotwendige Wohnungen zulässt, nicht zonenkonform, da die Beherbergungsfunktion (Schlafen, Erholung) dem Wohnen nähersteht als dem Gewerbe; die Zuordnung eines Betriebs zum zonenrechtlichen Begriff «Gewerbe»…
- VGer BE 100 2015 98Eine kommunale Baureglementbestimmung, die in Wohnzonen ausschliesslich Empfangsantennen, nicht aber Sendeantennen zulässt, gilt auch für Amateurfunkantennen und verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht; der Wunsch, eine Freizeitbeschäftigung zu Hause auszuüben, stellt keine besonderen Verhältnisse im Sinne von Art. 26 Abs. 1 BauG dar.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.