Entscheide zu Art. 25 VRG/GR
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- BGer 1C_660/2021Eine Präzisierung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Zweitwohnungsgesetzgebung (Art. 11 ZWG) stellt keinen ausreichenden Grund für den Widerruf rechtskräftiger Baubewilligungen dar, wenn die Bauherrschaft bereits mit der Ausführung begonnen hat und überwiegende öffentliche oder private Interessen dem Widerruf entgegenstehen.
- BGer 1C_670/2021Ein Projektänderungsgesuch kann nicht materiell beurteilt werden, wenn die strittige Frage bereits Gegenstand eines rechtskräftigen Bauentscheids war. Die Bindungswirkung von Baubewilligungen richtet sich nach kantonalem Recht, soweit bundesrechtliche Aspekte nicht betroffen sind.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.