Entscheide zu Art. 25 BauR
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer SG B 2024/172Eine Eingangshalle kann als untergeordneter Bauteil (Anbau) im Sinne von Art. 11 BauR qualifiziert werden, wenn sie optisch, konstruktiv und funktional von der Hauptbaute getrennt ist und die Massgaben des kommunalen Baureglements erfüllt.
- VGer SG B 2017/243Die Baubewilligung für den Abbruch und Neubau von Mehrfamilienhäusern in der Kernzone K4 ist rechtmässig, da das Vorhaben den baurechtlichen Vorgaben entspricht. Die privatrechtliche Einsprache nach Art. 685 ZGB ist an die Vorinstanz zur Fristsetzung für den Zivilrechtsweg zurückzuweisen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.