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Art. 24f NHG

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Entscheide zu Art. 24f NHG

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  1. BGer 1C_25/202212.09.2022 · AbgewiesenDie kantonalen Verordnungsbestimmungen zur Mahdnutzung und Beweidung auf Naturschutzflächen (§§ 10a und 10b NLV) sind mit Bundesrecht vereinbar, da sie die bundesrechtlich gebotene angepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung von Biotopen präzisieren und keine neuen Pflichten begründen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.