Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 24f BZO Zürich

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Entscheide zu Art. 24f BZO Zürich

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  1. VGer ZH VB.2024.0055310.09.2025 · AbgewiesenIn einer Quartiererhaltungszone mit heterogener Bebauung liegt es im Ermessen der Baubehörde, für die Bestimmung quartiertypischer Strukturmerkmale vornehmlich auf Gebäude abzustellen, die dem Gebietscharakter der BZO entsprechen, und gestützt darauf eine Abweichung von Geschosszahl und Gebäudehöhe zu bewilligen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.