Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 24c Abs. 3 BZO Zürich

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Entscheide zu Art. 24c Abs. 3 BZO Zürich

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  1. VGer ZH VB.2016.0080408.06.2017 · AbgewiesenDas Recht auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verwirkt bei offenen Mängeln nach Praxis der Stadt Zürich nach 20 Jahren unabhängig vom guten Glauben; war der rechtswidrige Zustand den Behörden seit mehr als 20 Jahren bekannt und wurde er geduldet, entfällt die Wiederherstellungspflicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.