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Art. 24bis RPG

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Entscheide zu Art. 24bis RPG

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  1. BGer 1C_438/202531.03.2026 · GutgeheissenDie Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Anforderungen an das Standortdatenblatt und die Antennendiagramme nach NISV sind bundesrechtlich abschliessend geregelt; zusätzliche kantonale Vorgaben sind unzulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.