Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 241 Abs. 2 StG SG

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Entscheide zu Art. 241 Abs. 2 StG SG

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  1. VRK SG I/2-2020/53 und 5419.05.2021 · AbgewiesenBei einem weit unter dem Marktwert liegenden kapitalisierten Baurechtszins ist gemäss Art. 243 Abs. 2 StG SG der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer massgebend. Art. 241 Abs. 3 StG (entgeltliche Dienstbarkeiten) ist als Konkretisierung von Art. 241 Abs. 2 StG zu verstehen, weshalb für unterpreisige Baurechte…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.