Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 24 Abs. 2 aRPG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 24 Abs. 2 aRPG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_227/202512.12.2025 · AbgewiesenEin Gebäude ausserhalb der Bauzone, das auf Grundlage von Bewilligungen errichtet wurde, die gegen das materielle Recht verstiessen, geniesst keinen Schutz erworbener Situationen nach Art. 37a RPG. Ein nachträglicher Nutzungswechsel ist daher nicht zulässig, selbst wenn keine neuen baulichen Massnahmen erforderlich sind.
  2. BGer 1C_102/202209.07.2024 · AbgewiesenDie nachträgliche Bewilligung von Nebenbauten ausserhalb der Bauzone setzt voraus, dass diese für die Nutzung der Hauptbaute erforderlich sind und die Identität der Baute in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt. Ein körperlicher Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebenbaute ist grundsätzlich erforderlich, es sei denn, besondere Gründe…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.