Entscheide zu Art. 24 Abs. 1 BauR
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- VGer SG B 2020/120Eine unbewohnte, auf zwei Seiten offene und unbeheizte Sitzplatzüberdachung gilt als unbewohnte Anbaute im Sinne von Art. 23 Abs. 2 lit. b BauR und muss den verminderten Grenzabstand von 3 m einhalten. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften schliesst in der Regel übermässige Immissionen nach Art. 684 ZGB aus.
- BGer 1C_260/2017Die Auslegung der kommunalen Baureglementsbestimmungen zur Ausnützungsziffer und Geschosszahl (Art. 24 und 32 BauR Freienbach) durch die Vorinstanzen ist nicht willkürlich, wenn Attikageschosse und deren Aufbauten unter Berücksichtigung der Vollzugshilfen und der visuellen Wahrnehmung ausgelegt werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.