Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 24 Abs. 1 BauG BE

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 24 Abs. 1 BauG BE

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer BE 100 2019 21502.07.2020 · AbgewiesenEine Aussenwohngruppe einer Justizvollzugsanstalt ist nicht zwingend in einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) anzusiedeln, sondern kann in einer Wohn- und Gewerbezone (WG3) zonenkonform sein, wenn der Betrieb überwiegend Wohnzwecken dient. Die strafrechtliche Vergangenheit der Bewohnerinnen ist für die Qualifikation als Wohnnutzung…
  2. VGer BE 100 2018 18501.03.2019 · GutgeheissenSexgewerbebetriebe in Wohnzonen gelten aufgrund der von ihnen ausgehenden ideellen Immissionen abstrakt als stark störend und zonenwidrig (Art. 24 Abs. 1 BauG BE, Art. 90 BauV BE); ob der Betrieb diskret geführt wird und kaum materielle Immissionen verursacht, ist für die Bejahung eines zwingenden öffentlichen Interesses an der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.