Entscheide zu Art. 23 VFP
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2024.00309Nach Scheidung einer unter drei Jahre dauernden Ehe besteht kein nachehelicher Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 AIG; eine mangelhafte Integration und erhebliche Verschuldung schliessen zudem einen Anspruch aus dem Recht auf Privatleben nach Art. 8 EMRK aus. Der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA erweist sich als verhältnismässig.
- VGer ZH VB.2024.00087Das freizügigkeitsrechtliche Aufenthaltsrecht einer EU-Staatsangehörigen erlischt nach Art. 6 Abs. 6 Anhang I FZA in Verbindung mit Art. 61a Abs. 4 AIG, wenn das letzte Arbeitsverhältnis vor über sechs Jahren aufgelöst wurde und seither keine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde. Ein Verbleiberecht nach Art. 4 Abs. 2 Anhang I FZA…
- VGer ZH VB.2024.00067Der Verlust der freizügigkeitsrechtlichen Arbeitnehmereigenschaft nach Art. 6 Anhang I FZA kann bereits vor Ablauf von 18 Monaten eintreten, wenn neben der Dauer der Arbeitslosigkeit weitere Umstände keine ernsthaften Aussichten auf eine neue Stelle mehr bestehen lassen. Die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA gemäss…
- VGer ZH VB.2025.00131Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA kommt lediglich deklaratorische Wirkung zu; die Behörde darf ein nach Nichtverlängerung gestelltes Gesuch eines EU-Angehörigen ohne materielle Prüfung nicht abweisen, sofern keine Entfernungsmassnahme nach Art. 5 Anhang I FZA vollstreckt wurde. Der Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung für…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.