Entscheide zu Art. 23 RPG
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- BGer 1C_432/2023Eine Aussengastwirtschaft mit 60 Sitzplätzen im Gewässerraum und in einer Freifläche unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, da sie räumliche Auswirkungen hat und umwelt-, planungs- und baurechtliche Belange berührt. Eine Betriebsbewilligung kann ohne vorliegende Baubewilligung nicht erteilt werden.
- BGer 1C_547/2022Die kommunale Bestimmung, die einen objektiven Bedarfsnachweis für Mobilfunkanlagen verlangt, verstösst gegen die Fernmeldegesetzgebung, da sie den marktwirtschaftlichen Wettbewerb zwischen Mobilfunkanbietern unzulässig einschränkt. Andere Nachweispflichten (Mitbenützung, Ortsbildschutz) sind bei bundesrechtskonformer Auslegung zulässig.
- BGer 1C_636/2017Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da der Rückweisungsentscheid des Kantonsgerichts keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG bewirkt und der Stadt Luzern ein eigener Entscheidungsspielraum verbleibt.
- BGer 1C_372/2017Die Interessenabwägung nach § 80 Abs. 1 BPG/BS erfordert eine Gewichtung der widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen; dabei überwiegen hier die wichtigen Gründe für die Parkplatzerstellung die geringfügigen entgegenstehenden Interessen an der Grünzone.
- BGer 1C_265/2014Die Interessenabwägung zwischen dem Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiberin (Fernmeldegesetzgebung) und dem Schutz des ländlichen Ortsbilds (kommunale Ästhetikvorschriften) fiel zugunsten des Ortsbildschutzes aus, da ein tauglicher Alternativstandort ausserhalb der Bauzone (mit Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG) verfügbar war und…
- BGer 1C_245/2013Eine Mobilfunkanlage in einer Bauzone ist zonenkonform, wenn sie in einer unmittelbaren funktionellen Beziehung zum Standort steht und primär Bauzonenland abdeckt, auch wenn die Strahlung technisch bedingt darüber hinausreicht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.