Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 23 NAPR

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 23 NAPR

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  1. VGer TI 52.2022.16813.04.2022 · GutgeheissenStützt sich der Sockel einer Garage auf eine künstliche Aufschüttung von weniger als 3 m Breite, so ist diese nach Art. 41 LE zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen; überschreitet das Bauwerk damit die Maximalhöhe für Nebengebäude, gilt es als Hauptgebäude und muss den entsprechenden Grenzabstand einhalten.
  2. VGer TI 52.2019.28823.09.2020 · AbgewiesenBei einem Bauprojekt auf einem flachen Grundstück darf die Geländegestaltung das Maximalniveau des angrenzenden Terrains nicht überschreiten (Art. 27 cpv. 2 NAPR); eine Zufahrtsgrube (trincea), die sich über die gesamte Fassadenlänge erstreckt, kann nicht von der Gebäudehöhenmessung ausgenommen werden, weshalb die maximal zulässigen…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.