Entscheide zu Art. 23 NAPR
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer TI 52.2022.168Stützt sich der Sockel einer Garage auf eine künstliche Aufschüttung von weniger als 3 m Breite, so ist diese nach Art. 41 LE zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen; überschreitet das Bauwerk damit die Maximalhöhe für Nebengebäude, gilt es als Hauptgebäude und muss den entsprechenden Grenzabstand einhalten.
- VGer TI 52.2019.288Bei einem Bauprojekt auf einem flachen Grundstück darf die Geländegestaltung das Maximalniveau des angrenzenden Terrains nicht überschreiten (Art. 27 cpv. 2 NAPR); eine Zufahrtsgrube (trincea), die sich über die gesamte Fassadenlänge erstreckt, kann nicht von der Gebäudehöhenmessung ausgenommen werden, weshalb die maximal zulässigen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.