Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 23 IDG ZH

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Entscheide zu Art. 23 IDG ZH

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  1. VGer ZH VB.2020.0072817.03.2022 · AbgewiesenBei vormals öffentlich aufgelegten Baugesuchsunterlagen besteht in der Regel kein Geheimhaltungsinteresse, das einem späteren Einsichtsgesuch nach IDG entgegenstünde; das Öffentlichkeitsprinzip gilt auch für Dokumente, die bereits im Rahmen der Baugesuchsauflage öffentlich zugänglich waren. Die Baudirektion ist für Einsichtsgesuche in…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.