Entscheide zu Art. 23 Abs. III IDG
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- VGer ZH VB.2019.00603Ein Informationszugangsgesuch nach IDG für eine rechtskräftige Baubewilligungsverfügung ist zu gewähren, wenn weder ein Geschäftsgeheimnis noch andere Geheimhaltungsinteressen ausreichend substanziiert geltend gemacht werden.
- VGer ZH VB.2017.00416Baugesuchsunterlagen, die bereits während des Baubewilligungsverfahrens öffentlich aufgelegt wurden, sind grundsätzlich einsehbar; jedoch ist den von Personendaten betroffenen Personen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.