Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 23 Abs. 2 Ziff. 1 GO

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Entscheide zu Art. 23 Abs. 2 Ziff. 1 GO

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  1. VGer ZH VB.2024.0031829.08.2024 · GutgeheissenWird eine bestehende Full-Outsourcing-Informatiklösung durch einen neuen Full-Outsourcing-Vertrag mit vergleichbarem Leistungsinhalt abgelöst, handelt es sich um eine reine Ersatzbeschaffung; die Kosten sind als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Abs. 1 GG zu qualifizieren, auch wenn der Anbieter wechselt. Ein erheblicher sachlicher…
  2. VGer ZH VB.2024.0030216.03.2024 · GutgeheissenEin erheblicher Entscheidungsspielraum in sachlicher Hinsicht besteht nur, wenn verschiedene Varianten denkbar sind, die sich im Ergebnis wesentlich voneinander unterscheiden; die Wahl der konkreten technischen Lösung beim Ersatz einer Telefonielösung betrifft den Vollzug des Ausgabebeschlusses und nicht die Kreditbewilligung selbst.…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.