Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 23 Abs. 1 PBG

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Entscheide zu Art. 23 Abs. 1 PBG

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  1. VGer SG B 2020/58, B 2020/7222.10.2020 · AbgewiesenDie Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 RPG und Art. 34 Abs. 2 PBG ist bei Sondernutzungsplänen zwingend, sofern es sich nicht um untergeordnete Planänderungen handelt. Eine zu späte oder fehlende Mitwirkung führt zur Aufhebung des Planentscheids.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.