Entscheide zu Art. 22a BewD
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer BE 100 2022 159Ein landwirtschaftlicher Betrieb, dessen Hauptbetriebsgebäude im Siedlungsgebiet liegen, darf nicht über den Ortsrand in ein angrenzendes kommunales Landschaftsbildgebiet erweitert werden; ein solcher Neubau stellt eine originäre Belastung dar und widerspricht dem Schutzzweck nach Art. 63 BR. Die strengeren kommunalen Schutzvorschriften…
- BGer 1C_402/2021Die Baubewilligung für ein Zweifamilienhaus in der Wohnzone W ist nicht zu beanstanden, wenn die Erstwohnungsnutzung glaubhaft ist und das Vorhaben den ortsbildrechtlichen Anforderungen genügt. Die Nachfrage nach Erstwohnungen ist im konkreten Marktsegment zu prüfen, wobei die Lage, Gestaltung und Preise der Wohnungen massgebend sind.
- VGer BE 100 2021 123An- und Nebenbauten im Sinne von Art. 515 Abs. 5 GBR können unabhängig von ihrer Bewohnbarkeit ein Flachdach aufweisen, sofern eine gute Einordnung ins Ortsbild erreicht wird; der Begriff ist nicht auf unbewohnte Kleinbauten zu beschränken. Liegt ein Bericht des Berner Heimatschutzes als leistungsfähige örtliche Fachstelle vor, entfällt…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.