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Art. 22 KRG

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Entscheide zu Art. 22 KRG

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  1. BGer 1C_532/201526.01.2016 · AbgewiesenDie Gemeindeautonomie im Bereich der Erschliessungsplanung ist durch kantonale Vorgaben (Art. 45 Abs. 1 KRG) eingeschränkt, wenn diese einen obligatorischen Mindestinhalt für den Generellen Erschliessungsplan vorsehen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.