Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 22 BMBV

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Entscheide zu Art. 22 BMBV

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  1. VGer BE 100 2025 23424.04.2026 · AbgewiesenÜbersteigt ein Carport die für Anbauten nach Art. 4 BMBV zulässige Maximalhöhe, gilt er als Teil des Hauptgebäudes und ist an die Gebäudelänge anzurechnen; für die Bestimmung der besonnten Längsseite ist allein die so ermittelte Gebäudelänge massgebend, nicht die Ausrichtung der Wohnräume.
  2. VGer BE 100 2020 12029.03.2021 · AbgewiesenVorspringende Gebäudeteile im Sinn von Art. 10 BMBV (bzw. Anhang 1 Ziff. 3.4 IVHB) sind allein durch die von der Gemeinde festzulegenden Höchstmasse (Tiefe und Breite) definiert; Nutzungsart und bauliche Geschlossenheit spielen keine Rolle, so dass auch bewohnbare und allseitig geschlossene Räume als solche privilegiert sein können.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.