Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 22 BauR

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 22 BauR

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  1. VGer SG B 2023/11123.11.2023 · AbgewiesenDie hinreichende Erschliessung eines Baugrundstücks nach Art. 19 Abs. 1 RPG und die Einhaltung der Lärmplanungswerte nach Art. 7 LSV rechtfertigen die Erteilung einer Baubewilligung, auch wenn alternative Erschliessungsvarianten oder umfassende Verkehrskonzepte nicht geprüft werden.
  2. VGer SG B 2017/24322.08.2019 · Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für den Abbruch und Neubau von Mehrfamilienhäusern in der Kernzone K4 ist rechtmässig, da das Vorhaben den baurechtlichen Vorgaben entspricht. Die privatrechtliche Einsprache nach Art. 685 ZGB ist an die Vorinstanz zur Fristsetzung für den Zivilrechtsweg zurückzuweisen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.