Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 22 Abs. II USG

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Entscheide zu Art. 22 Abs. II USG

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  1. VGer ZH VB.2025.0030626.06.2025 · GutgeheissenNach Rückweisung durch das Bundesgericht zur weiteren Prüfung der Lärmschutzmassnahmen ist die Sache vom Verwaltungsgericht erneut an das Baurekursgericht als Sachverhaltsermittlungsinstanz zurückzuweisen, da die Beantwortung fachlicher Lärmschutzfragen nicht dem Verwaltungsgericht obliegt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.