Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 22 Abs. I USG

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Entscheide zu Art. 22 Abs. I USG

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  1. VGer ZH VB.2025.0021207.05.2026 · AbgewiesenDie Verlängerung einer befristeten Baubewilligung setzt die umfassende und freie Prüfung aller Bewilligungsvoraussetzungen voraus; ein Lärmgutachten, das von falschen Lärmschutzoptimierungsanforderungen ausgeht, kann den Nachweis der qualifizierten Lärmschutzoptimierung nicht erbringen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.