Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 22 Abs. I RPG

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Entscheide zu Art. 22 Abs. I RPG

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  1. VGer ZH VB.2019.0008123.05.2019 · AbgewiesenAuch reine Umnutzungen ohne bauliche Massnahmen unterliegen grundsätzlich der Baubewilligungspflicht; ein vorsorgliches Nutzungsverbot ist verhältnismässig, wenn die eigenmächtige Umnutzung die Nachbarschaft erheblich belastet und keine entgegenstehenden privaten Interessen vorliegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.