Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 22 Abs. 3 DBG

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Entscheide zu Art. 22 Abs. 3 DBG

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  1. VRK SG I/1-2016/23, 2427.09.2016 · AbgewiesenDer Rückkauf einer lebenslänglichen Leibrentenversicherung während der Aufschubphase unterliegt gemäss Art. 22 Abs. 3 DBG zu 40 Prozent der Einkommenssteuer, wenn die Versicherung Vorsorgecharakter aufweist; der Umstand, dass die Einlage aus bereits besteuerten Pensionskassengeldern stammt, begründet keine unzulässige Doppelbesteuerung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.