Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 22 Abs. 2 VRG

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Entscheide zu Art. 22 Abs. 2 VRG

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  1. VGer GR R 2019 3604.05.2020 · AbgewiesenIm Beschwerdeverfahren gegen eine Fristansetzung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bilden nur diese Fristansetzung und die Androhung der Ersatzvornahme den Streitgegenstand; Einwände gegen die Rechtmässigkeit früher in Rechtskraft erwachsener Bewilligungs- und Wiederherstellungsentscheide sind unzulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.