Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 22 Abs. 1 DBG

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Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 22 Abs. 1 DBG

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  1. VRK SG I/1-2024/176, 17714.08.2025 · Teilweise gutgeheissenEin IV-Stammrentner bleibt für eine IV-Kinderrente steuerpflichtig, solange diese nicht auf Antrag des volljährigen Kindes direkt an dieses ausbezahlt wird; kommt er mit dieser Rente zur Hauptsache für den Unterhalt des volljährigen Kindes auf, steht ihm der Kinderabzug zu.
  2. VGer ZH SB.2024.0006227.11.2024 · AbgewiesenIV-Rentennachzahlungen sind vollumfänglich steuerbar, auch wenn sie direkt mit Sozialhilfeleistungen verrechnet werden; die Verrechnung stellt steuerrechtlich eine nicht abziehbare Schuldentilgung dar. Der Steuersatz für Kapitalabfindungen bestimmt sich nach der periodengerecht umgerechneten Jahresleistung gemäss Art. 37 DBG, ohne…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.