Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 22 Abs. 1 BehiG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 22 Abs. 1 BehiG

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  1. VGer AG WBE.2022.189 WBE.2022.19007.12.2022 · AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der behindertengerechten Umgestaltung von Bushaltestellen gemäss BehiG ist hoch zu gewichten und bedarf keines Einzelnachweises der Nutzungsfrequenz durch Personen mit Behinderungen; es überwiegt das private Interesse am Erhalt von lediglich 3 m2 Grundeigentum, sofern keine mildere, gleich zwecktaugliche…
  2. VGer AG WBE.2022.21507.12.2022 · Teilweise gutgeheissenBei einem Strassenbauprojekt, das eine erhebliche Einschränkung der Überbaubarkeit eines Baulandgrundstücks bewirkt, hat die Genehmigungsbehörde das private Interesse an der Erhaltung des Eigentums sowie das raumplanerische Verdichtungsinteresse ausreichend zu gewichten und die Erforderlichkeit des Eingriffs unter eingehender Prüfung…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.