Entscheide zu Art. 21 GSchVG
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- VRK SG I/2-2020/61Bei der Berechnung des Abwasseranschlussbeitrags ist nicht die effektive Nutzung, sondern die durch den Anschluss ermöglichte Nutzung auf Spitzenwerte massgebend; ein Sonderfall mit reduziertem Beitrag gemäss kommunalem Abwasserreglement liegt nicht vor, wenn das Gebäude über zahlreiche Reserveanschlüsse verfügt, die eine erheblich…
- VGer SG B 2017/102Bei der Veranlagung einer Nachbelastung für den Kanalisationsanschlussbeitrag sind frühere, aufgrund ausserordentlich hoher Abwassermengen erhobene Sonderbeiträge nach dem Äquivalenzprinzip vollumfänglich anzurechnen. Übersteigt der teuerungsbereinigte frühere Beitrag den hypothetischen Neubeitrag nach aktuellem Recht, fehlt eine…
- VRK SG I/2-2016/14Der Kanalisationsanschlussbeitrag darf nach dem Gebäudeversicherungsneuwert bemessen werden; eine Dachrenovation mit Photovoltaikanlage stellt keinen Sonderfall nach Art. 37 Abwasserreglement dar, der eine einzelfallbezogene Bemessung erfordern würde.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.