Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 21 BauG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 21 BauG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer BE 100 2022 19627.06.2024 · Teilweise gutgeheissenDie in Art. 10 Abs. 2 GBR festgelegte Geschossflächenziffer von 0,65 gilt nur, wenn die Bauherrschaft die Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 BauG beansprucht; ein Projekt, das sämtliche Grenz- und Gebäudeabstände der Regelbauweise einhält und auf die Gestaltungsfreiheit verzichtet, ist nicht an diese Nutzungsbeschränkung gebunden.…
  2. VGer BE 100 2019 12819.03.2019 · AbgewiesenEine baupolizeiliche Einstellung der Bauarbeiten nach Art. 46 Abs. 1 BauG (BE) setzt voraus, dass das Bauvorhaben ohne oder in Überschreitung einer Bewilligung ausgeführt wird oder bei der Ausführung Vorschriften missachtet werden; allein auf Mieteraussagen gestützte Behauptungen einer ungenügenden Hangsicherung, die durch geodätische…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.