Entscheide zu Art. 21 Abs. 3 AIG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2024.00515Der Gesetzgeber hat die Voraussetzung der gesicherten Wiederausreise für ausländische Studierende in Art. 27 AIG explizit gestrichen; eine allenfalls nicht gesicherte Wiederausreise steht einer Aufenthaltsbewilligung zu Ausbildungszwecken nur entgegen, wenn die Ausbildung lediglich dazu dient, die Zulassungsvorschriften zu umgehen. Ein…
- VGer ZH VB.2024.00276Die erleichterte Zulassung einer ausländischen Person mit Schweizer Hochschulabschluss zur Erwerbstätigkeit gemäss Art. 21 Abs. 3 AIG setzt voraus, dass die absolvierte Ausbildung hochspezialisiert und exakt auf die zu besetzende Stelle zugeschnitten ist; ein allgemeines Marketingstudium und eine Stelle als Business Development Manager,…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.