Entscheide zu Art. 21 Abs. 1 LE (TI)
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- VGer TI 52.2024.443Veräussern die Bewilligungsinhaber das Baugrundstück während des Rechtsmittelverfahrens und erwerben die neuen Eigentümer die Liegenschaft ausschliesslich zu Wohnzwecken ohne Interesse an der streitigen Nutzungsänderungsbewilligung, verliert das Verfahren seinen Gegenstand; der Rekurs ist vom Rollenverzeichnis abzuschreiben und…
- VGer TI 52.2024.24Eine Baubewilligung, die einer kantonalen Verwaltungseinheit ohne Rechtspersönlichkeit erteilt wurde, ist nichtig; eine nichtige Verfügung kann keine Rechtswirkungen entfalten und ist von Amtes wegen festzustellen, weshalb der dagegen gerichtete Rekurs als unzulässig zu erklären ist. Ergänzend hält das Gericht fest, dass auch materiell…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.