Entscheide zu Art. 20 IDG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2025.00349Interne Sitzungsprotokolle und Präsentationen mit persönlichen Meinungsäusserungen sind vom Informationszugang ausgenommen; ein Rechtsgutachten, an dessen Geheimhaltung kein berechtigtes Interesse mehr besteht, und Bewerbungsunterlagen von Personen in Leitungsfunktionen bei öffentlichen Ausschreibungen sind offenzulegen.
- VGer ZH VB.2019.00603Ein Informationszugangsgesuch nach IDG für eine rechtskräftige Baubewilligungsverfügung ist zu gewähren, wenn weder ein Geschäftsgeheimnis noch andere Geheimhaltungsinteressen ausreichend substanziiert geltend gemacht werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.