Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 20 IDG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu Art. 20 IDG

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  1. VGer ZH VB.2025.0034909.07.2026 · Teilweise gutgeheissenInterne Sitzungsprotokolle und Präsentationen mit persönlichen Meinungsäusserungen sind vom Informationszugang ausgenommen; ein Rechtsgutachten, an dessen Geheimhaltung kein berechtigtes Interesse mehr besteht, und Bewerbungsunterlagen von Personen in Leitungsfunktionen bei öffentlichen Ausschreibungen sind offenzulegen.
  2. VGer ZH VB.2019.0060319.12.2019 · AbgewiesenEin Informationszugangsgesuch nach IDG für eine rechtskräftige Baubewilligungsverfügung ist zu gewähren, wenn weder ein Geschäftsgeheimnis noch andere Geheimhaltungsinteressen ausreichend substanziiert geltend gemacht werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.