Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 20 GSchVG

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Entscheide zu Art. 20 GSchVG

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  1. VGer SG B 2017/10206.11.2018 · AbgewiesenBei der Veranlagung einer Nachbelastung für den Kanalisationsanschlussbeitrag sind frühere, aufgrund ausserordentlich hoher Abwassermengen erhobene Sonderbeiträge nach dem Äquivalenzprinzip vollumfänglich anzurechnen. Übersteigt der teuerungsbereinigte frühere Beitrag den hypothetischen Neubeitrag nach aktuellem Recht, fehlt eine…
  2. VRK SG I/2-2016/1424.08.2017 · AbgewiesenDer Kanalisationsanschlussbeitrag darf nach dem Gebäudeversicherungsneuwert bemessen werden; eine Dachrenovation mit Photovoltaikanlage stellt keinen Sonderfall nach Art. 37 Abwasserreglement dar, der eine einzelfallbezogene Bemessung erfordern würde.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.