Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 20 BZO

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Entscheide zu Art. 20 BZO

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0029/201716.03.2017 · GutgeheissenEine Baubewilligung für den Umbau mehrerer Mehrfamilienhäuser ist aufzuheben, wenn die Überschreitung des Drittelsmasses gemäss BZO nicht mit einer Nebenbestimmung behoben werden kann, weil die Änderungen einen massgeblichen Einfluss auf das Erscheinungsbild des gesamten Gebäudes haben.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.