Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 20 Abs. 2 GG/BE

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Entscheide zu Art. 20 Abs. 2 GG/BE

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  1. BGer 1C_343/202230.12.2022 · AbgewiesenBehördliche Abstimmungserläuterungen müssen sachlich, transparent und verhältnismässig sein, dürfen aber nicht als Propaganda wirken. Eine Abstimmung ist nur aufzuheben, wenn Mängel das Ergebnis beeinflusst haben können.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.